Biotopeinrichtende und -lenkende Maßnahmen

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…im Lebensraum Wald und Moor

Schwerpunkte, der im Wald durchzuführenden Maßnahmen, stellen die Erhaltung und Wiederherstellung möglichst großflächiger Buchenwälder durch den Prozessschutz sowie der Waldumbau auf Sonderstandorten dar. Zu Letzterem zählt das Zurückdrängen der standortfremden nichtheimischen Fichte, zumindest auf Fels-, Moor-, Sumpf-, Quell- und Uferstandorten.

Prozessschutz (EW1)

Diese Maßnahme zeichnet sich durch einen flächendeckenden Nutzungsverzicht seitens der Forstwirtschaft und ein damit einhergehendes Belassen von Alt- bzw. Totholzanteilen sowie von Horst- und Höhlenbäumen aus. Lediglich im Rahmen der Verkehrssicherung müssen ab und zu sturzgefährdete Bäume an Waldwegen beseitigt werden. Diese werden in den Wald hinein gefällt und liegen gelassen. Alt- und Totholz sowie Horst- und Höhlenbäume fördern Pilze, zahlreiche Vögel, Insekten und andere Tiere.

Standortorientierter Waldumbau (Rodung und Revitalisierung von Moorstandorten (EW3); Waldumbau Bachtäler, Nass- und Quellenstandorte (EW4); Waldumbau Felsstandorte (EW5))

Waldbestände, die keine standortgerechte Artenzusammensetzung aufweisen, sind laut Pflege- und Entwicklungsplan in Wälder mit gebietsheimischen Baumarten umzuwandeln. Dies bezieht sich vornehmlich auf die im Gebiet vorhandenen Nadelholzbestände.

Rodung und Revitalisierung von Moorstandorten (EW3)
Diese Maßnahme beinhaltet eine Wiedervernässung durch die Schließung oder Verbauung von Drainagegräben. So wird der Wasserabfluss größtenteils verhindert und damit eine Erhöhung des Grundwasserspiegels bewirkt. Außerdem werden Fichten entfernt und stattdessen die lebensraumtypische Karpatenbirke sowie Faulbäume geschont. Das Befahren mit Maschinen kann in empfindlichen Bereichen jedoch zu großen Schäden führen. Entsprechende Arbeiten sind deshalb am besten mit Minibaggern und kleinen Raupenfahrzeugen oder sogar per Hand, mit Seilwinden und Pferden durchzuführen.

Waldumbau Bachtäler, Nass- und Quellenstandorte (EW4)
Der Vogelsberg ist extrem niederschlags- und wasserreich. Das äußert sich in den zahlreichen Fließgewässern und zum Teil großflächigen Quellgebieten. Natürlicherweise kommen hier die prioritären Erlen-Eschenwälder vor. Tatsächlich wurden viele dieser feuchten Bereiche aber mit Fichten bepflanzt, die weder als standortgerecht, noch als heimisch einzustufen sind. Daher umfasst die Maßnahmenkategorie EW4 eine Entnahme von untypischen Baumarten, inklusive Beseitigung von deren Verjüngung sowie die Aufforstung mit lebensraumtypischen Arten wie Erle und Esche.

Waldumbau Felsstandorte (EW5)
In den Förderräumen des Naturschutzgroßprojektes existieren zahlreiche Felsformationen, Felsfluren und Blockschutthalden, die Wuchsorte von seltenen, teils außerordentlich wertvollen Moos-, Flechten und anderen krautigen Pflanzenarten sind. Diese werden oftmals durch Nadelbäume ganzjährig so stark beschattet, dass die Photosyntheseleistung auch in den Wintermonaten beeinträchtigt wird und die Arten daraufhin verkümmern oder absterben. Die wertvollen Felsstandorte sollen deshalb zur Erhaltung der Moos-, Flechten- und weiteren Pflanzengesellschaften freigestellt werden. Insbesondere schlechtwüchsige Fichtenanpflanzungen auf flachgründigen Standorten können entfernt werden.

Zusätzlich zu den oben beschriebenen Maßnahmenbereichen sind im Pflege- und Entwicklungsplan weitere Maßnahmen festgelegt, die ausschließlich in die Verantwortung von HessenForst und Bundesforst fallen.

Totholzreicher Buchenwald im Oberwald