Grunderwerb
Der Flächenankauf stellt im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes ein zentrales Förderinstrument dar, welches umgesetzte Maßnahmen sowie wertvolle Flächen langfristig im Sinne des Naturschutzes sichern soll. Allerdings setzt der Ankauf eine entsprechende Flächenverfügbarkeit voraus. Wegen stetig ansteigender Grundstückspreise sowie einer immer stärker werdenden Konkurrenz um Flächen und einer damit einhergehenden geringen Verfügbarkeit, ist der Grunderwerb für das Projektteam eine große Herausforderung.
Ankaufflächen sollen entscheidend für naturschutzfachliche Vorhaben sein. Besonders sinnvoll ist ein Ankauf, wenn durch die Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Verbesserung der Flächen die anschließende Nutzung erschwert wird oder auszuschließen ist. Beispiele hierfür sind:
- Flächen die extensiviert werden
- Erhalt von Bergmähwiesen, Mager- und Borstgrasrasen
- Flächen, die wiedervernässt werden
- Uferrand- oder Saumstreifen
- Flächen für spezielle Artenschutzmaßnahmen
Somit sind die zu erwerbenden Flächen zwar häufig naturschutzfachlich hochwertige Bereiche, stellen aus heutiger Sicht aber oft Randertragsflächen für die Bewirtschafter dar. Durch das Projekt werden die Flächen grundsaniert, sodass ihre Pflege und Nutzung wieder besser möglich ist und sie ihre ökologische Funktion beibehalten bzw. wiedererlangen können. Eigentümer der Flächen, die im Rahmen des Projektes angekauft werden, wird der Verein „Natur- und Lebensraum Vogelsberg e.V.“. Auf diese Weise ist der Erhalt auch über die Projektlaufzeit hinaus geregelt.
Die Ermittlung des Kaufpreises erfolgt über eine Kaufpreisanfrage beim zuständigen Amt für Bodenmanagement. So kann das Naturschutzgroßprojekt dem Flächeneigentümer immer den aktuellen und ortsüblichen Durchschnittspreis anbieten. Diese Vorgehensweise soll dazu beitragen, dass das Preisniveau stabil bleibt und faire Preise gewährleistet sind. Zusätzlich übernimmt das Projekt alle entstehenden Kaufnebenkosten (Notar, Ummeldungen, etc.) sowie Organisatorisches.
Wenn eine Kaufanfrage erfolglos bleibt, gibt es noch einige Alternativen, die das Ziel der Flächensicherung gewährleisten können. Dazu zählen die langfristige Pacht, Ausgleichszahlungen und der Prozessschutz im Wald. Insbesondere die Langfristpacht über 30 Jahre kann für viele Areale sinnvoll sein. Bei dieser Variante können Flächen, von denen sich der Eigentümer nicht endgültig trennen möchte, trotzdem langfristig naturschutzgerecht gepflegt werden. Die Zahlung der Pacht erfolgt in abgezinster Form zu Beginn des Pachtvertrages in einer Summe für die gesamte Laufzeit. Die Unterverpachtung wird dann über das Naturschutzgroßprojekt geregelt. Für die Bewirtschafter ist die Langfristpacht ebenfalls von Vorteil, da sie eine vorausschauende Flächenplanung ermöglicht.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit über Ausgleichzahlungen eine bestimmte Nutzungsart zu gewährleisten. Aktuell sind aber alle Flächen, auf denen biotopeinrichtende Maßnahmen durchgeführt wurden, in der Agrar-Umwelt Förderung (HALM) des Landes Hessen. Deshalb war eine Entschädigungszahlung für entgangene Erträge bisher nicht notwendig und aufgrund von Doppelförderung nicht möglich. Der Prozessschutz dient der langfristigen naturnahen Waldentwicklung. Unter dem Reiter Lebensräume ist er im Abschnitt „Lebensraum Wald“ näher beschrieben.